Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen regeln verschiedene Vorgänge bei Verträgen zwischen Ihnen als Auftraggeber und Nicole Hoesch. Bitte lesen Sie diese sorgsam durch. Mit der Buchung des Angebots stimmen Sie auch diesen AGB’s zu. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken. Auch eine Buchung einer Musikerin ist ein normaler Geschäftsvorgang, der dementsprechend auch rechtlich geregelt sein muss.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angebot
Sie erhalten grundsätzlich ein Angebot zu Ihrer Anfrage. Darin sind der Preis, die dazugehörigen Leistungen und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer des Angebots aufgeführt. Ist keine Gültigkeitsdauer angegeben, gilt das Angebot für 14 Tage.
Vertragsabschluss und Bezahlung
Nehmen Sie das Angebot von Nicole Hoesch innerhalb der Frist an, ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung über eine Anzahlung von 30%. Diese überweisen Sie an Nicole Hoesch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung. Den Restbetrag überweisen Sie bis spätestens 12 Tage vor Ihrem Termin. Auch dazu erhalten Sie eine entsprechende Rechnung.
Liedauswahl
In Nicole Hoeschs Pauschalangeboten enthalten sind zwei/drei Lieder aus ihrem Repertoire, welches Sie unter https://www.your-wedding-song.de/repertoire finden.
Weitere Songs können Sie gegen Aufpreis dazu buchen.
Sollten Sie einen oder mehrere Ihrer gewünschten Songs nicht im Repertoire finden, studiert Nicole Hoesch diese gerne für Sie ein, sofern die Lieder folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen dem Anlass (Kirche,…) entsprechen und für sie stimmlich umsetzbar sein. Pro für Sie extra einstudierten Song berechnet Nicole Hoesch pauschal 55 Euro. Der entsprechende Song wird anschließend in das Repertoire aufgenommen. Die Liedauswahl muss, sofern sie aus Nicole Hoeschs Repertoire stammt, spätestens drei Wochen vorher definitiv festgelegt werden. Wird ein Song extra für Sie einstudiert, muss dieser mindestens 12 Wochen vorher bindend festgelegt werden. Diese Vorlaufzeit ist nötig, da der Song nicht nur gesanglich einstudiert, sondern gegebenfalls auch noch durch eine Pianistin oder einen Pianisten eingespielt werden muss. Eventuelle Absprachen zur Gestaltung des Playbacks sind verbindlich und können nicht geändert werden, da durch das Erwerben/Einspielen des Songs bereits Kosten für Nicole Hoesch entstehen.
Klären Sie bitte mit der Person, die die Trauung oder die Taufe durchführt, ob sie mit Ihrer Songauswahl und dem Einsatz verstärkter Musik einverstanden sind, bevor Sie mich engagieren.
GEMA
Eventuell anfallende Gebühren für die GEMA sind von Ihnen als Veranstalter zu tragen.
Technik
Die von Nicole Hoesch benötigte Technik wird von ihr mitgebracht, aufgebaut und selbst bedient.
Nicole Hoesch singt zu professionellen Halbplaybacks. Eine Live-Begleitung durch Klavier, je nach Verfügbarkeit der Pianistin oder des Pianisten gegen Aufpreis möglich.
Sie sind dafür zuständig, vor Ort (Kirche, Standesamt, Location für freie Trauung, Taufe…) den gebuchten Auftritt anzukündigen. Desweiteren müssen Sie sicherstellen, dass am Tage Ihres gebuchten Termins direkt am Auftritts-Standort ein funktionierender geerdeter Stromanschluss zugänglich ist.
Nicole Hoesch wird für den Aufbau und den Soundcheck ca. eine Stunde vor Beginn der Trauung/Taufe vor Ort sein. Sie tragen dafür Sorge, dass die Räumlichkeit, in der sie singen soll, dann bereits für sie zugänglich ist. Im Standesamt genügt eine Vorlaufzeit von 20 Minuten.
Findet die Trauung/Taufe im Freien statt sorgen Sie verbindlich für eine wetterfeste Unterstellmöglichkeit für Nicole Hoesch und die Technik.
Sollten Schäden an ihrer Technik durch Dritte (z.B. Gäste) oder durch nicht ausreichenden Wetterschutz entstehen, haften Sie als Veranstalter dafür.
Datenschutz
Ihre personenbezogenen Daten nutzt Nicole Hoesch zur Erstellung und Abwicklung des Angebots, des Auftrags und die Erfüllung des abgeschlossenen Vertrags. Nach beiderseitiger Erfüllung des Vertrages oder bei Nichtannahme des Angebots werden Ihre Daten wieder gelöscht. Ausnahmen stellen die Rechnungen dar, die einer Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren unterliegen und die E-Mail-Adresse, die nach Erfüllung des Auftrages zur, den Auftrag betreffende, abschließenden Kommunikation mit Ihnen, genutzt wird.
Filmen und Fotos
Filmen, fotografieren Sie Nicole Hoesch oder machen Sie eine Audioaufnahme, bedarf die Veröffentlichung jeglicher Art ihrer Zustimmung.
Rücktritts- und Stornobedingungen
Im Falle einer Stornierung Ihrerseits wird die Anzahlung für bereits geleistete Aufwendungen (Offerte, Buchungsaufwendungen,…) einbehalten.
Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht.
Trotzdem kommt Nicole Hoesch Ihnen mit folgenden Stornierungskosten entgegen.
Bei jeder Stornierung betragen die Stornokosten 30% des Rechnungsbetrages (entspricht der Anzahlung). Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin fallen 50% des ausstehenden Rechnungsbetrages als Stornokosten an, bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 des ausstehenden Rechnungsbetrages.
Bei Stornierung bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 100% des ausstehenden Rechnungsbetrages fällig.
Wird Ihr Termin auf einen anderen Tag verschoben oder die Uhrzeit so weit geändert, dass es Nicole Hoesch nicht mehr möglich ist, ihn wahrzunehmen, werden ebenfalls die Stornierungskosten fällig. Ist der Ausweichtermin noch frei, bleiben die übrigen Vertragsabsprachen unverändert bestehen, und die bereits geleistete Anzahlung gilt selbstverständlich als beglichen.
Verhindert höhere Gewalt die Durchführung des Auftritts, so sind beide Vertragspartner von Schadensersatzpflichten befreit. Die Anzahlung wird Ihnen zurückgezahlt.
Sollte Ihre Trauung/die Taufe aufgrund von Krankheit, Unfall, Quarantäne oder einem Todesfall nicht stattfinden (und auch nicht verschoben werden) entstehen keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag und sie erhalten Ihre Anzahlung zurück.
In jedem Fall (Terminänderung, Stornierung) ist Nicole Hoesch umgehend zu informieren.
Nicole Hoesch kann den Auftrag nicht ausführen:
Kann Nicole Hoesch den Auftrag aufgrund von Erkrankung, eines Todesfalls in ihrem engsten Kreis, Quarantäne oder einem Unfall nicht erfüllen, ergeben sich keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Sofern sie durch solch einen Fall verhindert ist, bemüht sie sich selbstverständlich um Ersatz, kann ihn aber nicht garantieren. Findet Sie keine Vertretung, entsteht dadurch auch kein Schadensersatzanspruch für Sie. Selbstverständlich erhalten Sie in diesem Fall Ihre geleistete Anzahlung zurück.
Fällt der Live-Pianist/die Live-Pianistin aus, bekommen Sie den Aufschlag für Live-Begleitung erstattet. Nicole Hoesch singt in diesem Fall stattdessen zu einem Halbplayback.
Nicht-Einhalten der AGB’s
Bei Nicht-Einhalten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrerseits, behält Nicole Hoesch sich ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. In diesem Fall werden die oben angegebenen Stornierungskosten fällig.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Regelungslücke herausstellen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.